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Kunst-und Schmuckauktion Online 11.11.2022

 

Versteigerung am Freitag, 11. November 2022 ab 17:30  | Auktion beendet

Abgeschlossen | Präsenzauktion

Versteigerungsbedingungen

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Durch die Teilnahme an der „VERSTEIGERUNG“ bzw. „VERWERTUNG aus Einlieferungen“ erkennt
der Interessent die folgenden Bedingungen an:
1. Es werden nur Gebote in Europa-Währung (EURO, EUR. €) berücksichtigt.
2. Zur Versteigerung kommen zum Teil gebrauchte Gegenstände, eine Gewährleistung für deren
Funktion und Vollständigkeit wird nicht gegeben.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert wie auf den Fotos abgebildet; es gibt kein
Reklamationsrecht, kein Umtauschrecht und kein Rückgaberecht.
3. Vorgebote brauchen eine Genehmigung durch das Auktionshaus.
4. Allen Beschreibungen liegen die Angaben des Auftraggebers zu Grunde. Es handelt sich dabei
nicht um zugesicherte Eigenschaften. Ein angemessener Schätzwert beruht auf freiem Ermessen
des Versteigerers.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf durch den Versteigrer. Der Versteigerer kann
sich- oder als Vertreter des Auftragsgebers- den Zuschlag vorbehalten oder ihn verweigern.
6. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird der Gegenstand nochmals angeboten;
bei gleichem Gebot entscheidet das Los über den Zuschlag.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten
Gegenstand unmittelbar auf den Käufer über.
8. Das Eigentum geht erst mit Zahlung des vollen Kaufpreises auf den Käufer über (§ 455 BGB).
Das Versteigerungsgut wird nach der Bezahlung ausgehändigt. Erfolgt die Auslieferung bereits zu
einem früheren Zeitpunkt, so bleibt das Eigentum ebenfalls bis zur Zahlung des vollen
Kaufpreises vorbehalten. Die Ware muss in 64283 Darmstadt abgeholt werden. Die Abholung ist
innerhalb von 5 Werktagen nach der Auktion möglich. Paketversandfähige Gegenstände können
auch gegen Kostenübernahme verschickt werden.
9. Bei allen Posten ist ein Aufgeld in Höhe von 13 % zzgl. 19 % MwSt. aufs Aufgeld=
Gesamtaufgeld von 15,47% zu zahlen.
10. Der Kaufpreis ist vor der Abholung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu
überweisen. Ein Versand der Ware ist gegen Kostenübernahme auch möglich.
11. Kommt der Erwerber mit seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder verweigert die
Abnahme, ist der Versteigerer- vorbehaltlich weitergehender Rechte- berechtigt, das
Versteigerungsgut anderweitig zu verwerten. In diesem Fall haftet der säumige Erwerber für den
Ausfall, wobei seine Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag erlöschen. Erfolgt die weitere
Verwertung nochmals durch eine Versteigerung, kann der Versteigerer den früheren Erwerber von
der Teilnahme ausschließen.
12. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen über die zu
leistenden Zahlungen müssen seitens des Erwerbers sofort überprüft werden. Nur unverzügliche
Beanstandungen können seitens des Versteigerers berücksichtigt werden.
13. Das Recht der Anfechtung seitens der Gläubiger wird hiermit ausgeschlossen.
14. Sämtliche Käufer sind verpflichtet ihren Namen und ihre Anschrift anzugeben (§ 18 der
Vollzugsordnung vom 17.01.1953 GVBL S.107)
15. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser „Versteigerungsbedingungen“ unwirksam,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt die
Regelung, die dem mit den nichtigen Bestimmungen verfolgten Zweck in zulässiger Weise am
nächsten kommt.
16. Es gelten die Vorschriften des BGB, der ZPO, sowie die Bestimmungen für das
Pfandleihergewerbe.
17. Die Versteigererverordnung (VerstVO) kann eingesehen werden.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Darmstadt.


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